Damit Ihr Besuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Patientenausweis
Ein Patientenausweis kann hilfreich sein, um sich in Alltagssituationen als Cannabis-Patient auszuweisen. In Kombination mit Ihrem Rezept werden so viele Alltagssituationen vereinfacht. Sprechen Sie uns an, falls Sie einen Patientenausweis wünschen.
Cannabis und Autofahren
Gemäß der Gesetzesänderung von 2017 dürfen Patient:innen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie durch die Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Rechtslage ist mit der von anderen Medikamenten (z. B. Opioiden) vergleichbar. Falls Sie ein entsprechendes Dokument benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.
Cannabis und Reisen
Sie dürfen Cannabis in die Länder des Schengen-Raums mitnehmen. Hierfür benötigen Sie ein spezielles Formular, das vom Gesundheitsamt beglaubigt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausstellung dieses Dokuments – sprechen Sie uns an.
Ärztliche Atteste
Bei Bedarf stellen wir Ihnen ärztliche Atteste für verschiedene Verwendungszwecke aus. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen und AGBs.
Wir freuen uns, Sie bei nowomed begrüßen zu dürfen!
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Grundsätzlich kann medizinisches Cannabis entweder inhaliert oder oral aufgenommen werden. Die Wirkung der Inhaltsstoffe unterscheidet sich bei diesen beiden Applikationswegen stark im Hinblick auf Wirkeintritt, -stärke und -dauer. Die Frage, welches Präparat für welchen Patienten das Richtige ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Symptomen ab. In bestimmten Fällen kann auch eine kombinierte Einnahme sinnvoll sein.
Das Rauchen ist medizinisch aufgrund der Aufnahme von Schadstoffen (Karzinogene) nicht vertretbar. Bitte nutzen Sie einen Vaporisator, möglichst mit Temperaturanzeige!
Wirkungshinweise:
Schema für eine langsam startende Dosierungsphase (ø 7–14 Tage):
Anwendungshinweis: Die Verdampfung tritt bei höheren Temperaturen schneller ein. Starten Sie bei mind. 160/170 Grad und steigern Sie den Prozess in 10–20er Schritten bis zu 210 Grad, um alle Inhaltsstoffe bestmöglich freizusetzen.
Wirkungshinweise:
Dosierungsanweisung:
Generell gilt bei jeder Applikationsform:
Es sind nicht bekannt: Schwangerschaft/Stillzeit, Psychosen, Schizophrenie, Suchterkrankungen, schwere Herzkreislauferkrankungen, schwere Leber- oder Nierenfunktionsstörungen
Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
Aufklärung über evtl. eintretende Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit
Die Bundesregierung aus Anlass der Gesetzesänderung 2017: „Grundsätzlich dürfen Patientinnen und Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie auf Grund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gilt die gleiche Rechtslage wie bei anderen Medikamenten, wie zum Beispiel bei Opioid-Verschreibungen.“
Der Missbrauch von nicht verschriebenen Medikamenten/ Betäubungsmitteln ist nicht erlaubt und kann zum Ausschluss von der Therapie führen.
Zu Beginn der Cannabistherapie erfolgt alle 30 Tage eine Kontrolle und Evaluation des Therapieerfolgs per Videosprechstunde oder vor Ort im Arztgespräch. Im weiteren Verlauf können die Abstände zwischen den Terminen verlängert und Folgerezepte ausgestellt werden. Sollte jedoch länger als ein Quartal kein Nachsorgetermin stattgefunden haben, kann eine vollständige Neubewertung der Therapie notwendig werden, entweder per Videosprechstunde oder vor Ort (ggf. inklusive einer erneuten Erstberatung durch einen Arzt).
Sie haben Schwierigkeiten? Dann rufen Sie uns gerne an.
Montag bis Freitag: 9:30 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
(ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage)


