FAQ
Häufig gestellte Fragen
Behandlung bei uns
Bei vielen chronischen Erkrankungen kann medizinisches Cannabis eine Therapiealternative oder -ergänzung darstellen, zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, ADHS, Depression, Migräne und Schlafstörungen (mehr Infos zu Erkrankungen). Um zu überprüfen, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für Sie die richtige Therapieoption sein kann, prüft unser medizinisches Fachpersonal Ihre Unterlagen. Die Therapieentscheidung fällt stets der Arzt im Rahmen des Erstgesprächs.
Nach Ihrer Registrierung und unserer Prüfung Ihrer Angaben und Dokumente, schalten wir Sie zur Terminbuchung frei. Anschließend können Sie einen Termin zum Erstgespräch mit einem unserer kooperierenden Ärzte an einem unserer 8 Standorte oder per Videosprechstunde vereinbaren. In diesem Gespräch entscheidet der Arzt über einen möglichen Therapiebeginn. Wenige Tage danach erhalten sie dann ggf. ein Rezept per Post von uns.
Da es sich bei der Therapie um eine privatärztliche Leistung handelt, sind wir dazu verpflichtet nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzurechnen. Zusätzlich können die Preise, ja nach Verlauf der Therapie variieren. Auf unserer Preisseite haben wir die wichtigsten Kosten für Sie aufgeführt. Die Kosten werden von vielen Privatversicherungen übernommen, bei den Gesetzlichen Versicherungen wird die Kostenübernahme meistens abgelehnt. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten übernimmt.
Sie können Ihr Rezept grundsätzlich bei jeder Apotheke in Deutschland einreichen. Allerdings kommt es auch darauf an, ob die Apotheke das Ihnen verschriebene Cannabis vorrätig hat. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine auf Cannabis spezialisierte Versandapotheke zu nutzen. Diese schickt Ihnen das Präparat direkt nach Hause.
Im Anschluss an die Behandlung/Videosprechstunde erhalten Sie Ihr Rezept per Post an Ihre Wunsch-Apotheke.
Es ist möglich ein Wunschpräparat in gleicher Dosierung und ähnlichem Wirkspektrum bei der Beantragung anzugeben.
Erstgespräche erfolgen bei uns immer an einem der Therapiestandort. Folgegespräche finden dann digital* statt.
Patienten, die sich bereits in Behandlung mit medizinischem Cannabis befinden, können auch direkt digital* starten. (siehe FastTrack)
Um Ihren Behandlungsfortschritt nachzuverfolgen, werden Sie in regelmäßigen Abständen in der nowomed-App nach Ihrem Gesundheitsempfinden befragt. Auf diese Weise kann Ihr Arzt Ihre Therapie eng begleiten, auch wenn Sie ihn nur einmal im Quartal per Videosprechstunde konsultieren. Durch Beantwortung der Fragen zu Ihrer Lebensqualität können Sie ein Folgerezept ohne Gespräch beantragen.
Rechtliches
Die Verkehrstüchtigkeit ist individuell für Ihren Behandlungsfall zu betrachten: „Grundsätzlich dürfen Patientinnen und Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie auf Grund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gilt die gleiche Rechtslage wie bei anderen Medikationen, wie zum Beispiel bei Opioid-Verschreibungen.” (vgl. www.bundestag.de). Es ist jedoch ratsam, sich vorher rechtlich abzusichern.
Ihr Arzt stellt Ihnen auf Anfrage eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“ aus.
Mit dieser Bescheinigung ist es möglich für max. 30 Tage im Schengenraum mit seiner Medikation zu reisen.
Allgemeine Fragen
Wirkungen von medizinischen Cannabis
Medizinisches Cannabis kann für viele verschiedene Beschwerden und Erkrankungen eingesetzt werden. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite der Erkrankungen.
* Die Therapieentscheidung wird durch kooperierende Ärzte im Erstgespräch getroffen. Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzungen sind die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, die zu der Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) sowie die Feststellung, dass abhängig vom Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.