Therapie mit Cannabinoiden bei ADHS
Cannabis als Medizin kann zur Linderung von Symptomen wie Hyperaktivität und Impulsivität bei ADHS beitragen.
Als Therapiemodul bei ADHS kann medizinisches Cannabis dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Lebensqualität zu verbessern.

Cannabismedizin bei ADHS Behandlung mit medizinischem Cannabis
Die modulierende Wirkung der Cannabinoide im zentralen Nervensystem können zur Linderung der Symptome bei ADHS beitragen.
In nur 3 Schritten Individuelle Therapie mit medizinischem Cannabis
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Symptome, Diagnostik und Ursachen
Symptome und Diagnostik Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) ist eine psychiatrische Erkrankung, die meist Kinder und Jugendliche betrifft und bis ins Erwachsenenalter andauern kann. Wie bei allen psychischen Erkrankungen können die Symptome von ADHS von unterschiedlich ausgeprägt sein. Eine Störung liegt vor, wenn vergleichbare Symptome vorhanden sind und eine erhebliche psychosoziale Beeinträchtigung in mehr als einem Lebensbereich (z. B. schulische oder berufliche Leistung oder zwischenmenschliche Beziehungen) über mehr als sechs Monate anhält. ADHS ist ein situationsübergreifendes Muster von Unregelmäßigkeiten, das sich häufig in drei Verhaltensbereichen (den so genannten Kernsymptomen) manifestiert: Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und impulsives Verhalten. ADHS wird über ein umfangreiches Diagnoseverfahren, an dem meist mehrere Berufsgruppen beteiligt sind, festgestellt. In ausführlichen diagnostischen Untersuchungen werden mögliche Ursachen für die Symptome, Begleiterscheinungen sowie mögliche sekundäre Erkrankungen ausgeschlossen und festgestellt.Medizinisches Cannabis Cannabinoid Therapie
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* Die Therapieentscheidung wird durch kooperierende Ärzte im Erstgespräch getroffen. Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzungen sind die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, die zu der Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) sowie die Feststellung, dass abhängig vom Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.