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Darf man mit Cannabis reisen?

In Deutschland ist Reisen mit medizinischem Cannabis erlaubt, im Ausland oft nicht. Was gilt wo? Mehr lesen!

In Deutschland ist es Patient:innen grundsätzlich erlaubt, verschreibungspflichtiges Cannabis auf Reisen mitzunehmen. Die zugelassene Menge entspricht den ärztlichen Vorgaben des Rezepts. 

Regelungen im Ausland

Im Ausland gelten hingegen andere Bestimmungen. Diese reichen von medizinischen Ausnahmeregelungen bis hin zu strikten Verboten für die Einfuhr von Cannabis. 

Hier erfahren Sie, welche Hinweise Sie beim Reisen mit medizinischem Cannabis beachten sollten, doch auch, wie Sie Missverständnissen mit den Behörden vorbeugen können.

Aktuelle Gesetze zu medizinischem Cannabis in Deutschland

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Medikament.[1] Es darf ausschließlich in Apotheken erworben werden. Für die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist kein bestimmtes Krankheitsbild erforderlich. Es genügt, wenn die behandelnden Ärzt:innen zu der Einschätzung gelangen, dass eine Cannabistherapie die vorliegenden Symptome lindern könnte.[2]

Da Patient:innen ihre medizinischen Präparate auch auf Reisen benötigen, dürfen sie diese ohne weitere Vorkehrungen innerhalb der deutschen Staatsgrenzen mit sich führen. Sollte es zu Berührungen mit den Behörden kommen, zum Beispiel in einer Polizeikontrolle, kann eine Kopie des ärztlichen Rezepts die Kommunikation erleichtern. Das ist allerdings erst relevant, wenn die mitgeführte Menge 25 Gramm überschreitet. Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen im öffentlichen Raum ohnehin mitgeführt werden.[1]

Beachten Sie, dass diese Gesetze an der deutschen Grenze enden. Prüfen Sie in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in das Sie einreisen möchten.

Falls Sie Cannabis in ein Land des Schengen-Raums mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Schengen-Bescheinigung, die vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Die Ausstellung dieses Dokuments ist bei nowomed für eine Gebühr von 35 € erhältlich.

Reisen mit Cannabis im Schengen-Raum

Seit dem 01.04.2024 wird medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Das gilt jedoch nicht für die anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Diese sind Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.[3]

Um als Patient:in medizinisches Cannabis in die oben genannten Länder einführen zu dürfen, benötigen Sie eine beglaubigte Reisebescheinigung. Die Beglaubigung wird durch die oberste Landesgesundheitsbehörde ausgestellt. Zusätzlich sind eine Unterschrift des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin erforderlich sowie Einzelheiten über das verschriebene Präparat anzugeben. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.[3]

Folgen Sie diesem Ablauf, wenn Sie eine Reise in einen Mitgliedstaat des Schengener Abkommens erwägen:

1. Laden Sie das Formular der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens) herunter. Sie finden es unter diesem Link.

2. Konsultieren Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin, um das Formular ausfüllen zu lassen. Die Kooperationsärzte bei nowomed unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess. Stellen Sie eine Gratis Therapie-Anfrage und informieren Sie sich über Cannabis auf Rezept.

3. Erkundigen Sie sich, welche Behörde für die Beglaubigung Ihrer Bescheinigung zuständig ist. Sie finden eine Liste der zuständigen Behörden, je nach Bundesland, unter diesem Link.

4. Lassen Sie die Bescheinigung beglaubigen.

5. Führen Sie die Bescheinigung während Ihrer Reise stets mit sich, um sie auf Anfrage vorzeigen zu können. Es schadet nicht, zusätzlich auch das ärztliche Rezept griffbereit zu halten.

Reisen mit Cannabis außerhalb des Schengen-Raums

 

Es gibt keine einheitliche Regelung für das Reisen mit Cannabis außerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) rät dazu, eine mehrsprachige Bescheinigung mit sich zu führen, die Auskunft über das verschriebene Präparat, die Menge und Dosierung gewährt. Außerdem sollte sie über die Dauer der Reise informieren. Auch in diesem Fall ist die Bescheinigung durch den Arzt oder die Ärztin auszufüllen und von der zuständigen Landesbehörde beglaubigen zu lassen. Allerdings handelt es sich bei diesem Dokument nicht um einen Garant für eine unkomplizierte Einreise.[3]

Je nach Gesetzeslage im betreffenden Zielland kann die Einfuhr von medizinischem Cannabis grundsätzlich verboten oder nur eingeschränkt möglich sein. Mitunter erhalten Sie bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt Auskunft über die genauen gesetzlichen Bestimmungen und Ihre Möglichkeiten als Patient:in.[3]

 

Im Falle eines Verbots

 

Wenn das Reiseland das Einführen von medizinischem Cannabis grundsätzlich untersagt, können Cannabis Patienten versuchen, Ärzt:innen vor Ort aufzusuchen, die das gewünschte Präparat nach lokalen gesetzlichen Bestimmungen verschreiben. Dies ist natürlich nur in Staaten möglich, in denen medizinisches Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine offizielle Einfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle zu beantragen. Diese wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Zudem handelt es sich dabei um ein komplexes und zeitintensives Verfahren.[4]

 

Cannabis auf verschiedenen Transportwegen

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen für das Reisen mit medizinischem Cannabis unabhängig von der Art des Transports. Je nach Transportmittel sind dennoch Besonderheiten zu beachten.

Cannabis im Flugzeug

 

Wenn Sie über die entsprechenden Bescheinigungen verfügen, können Sie medizinisches Cannabis mit ins Flugzeug nehmen. Allerdings sollten Sie alle Dokumente bei der Flughafenkontrolle bereithalten und Cannabispräparate, wie auch alle weiteren Utensilien (zum Beispiel einen Vaporisator), im Handgepäck transportieren. Dadurch können Sie Ihren Patientenstatus direkt vor Ort nachweisen und laufen nicht Gefahr, dass Ihr Gepäck unabhängig von Ihnen kontrolliert oder konfisziert wird.

Cannabis auf See

Es gelten keine spezifischen Bestimmungen für Cannabis auf See. Allerdings können Reedereien oder einzelne Fähren eigene Bordordnungen festlegen, an die sich auch Patient:innen halten müssen. Darüber hinaus gelten die Gesetze des Landes, in dessen Hoheitsgewässer sich das Schiff befindet.

Cannabis im Zug

 

Auch für Züge gelten keine spezifischen Bestimmungen. Allerdings sind die Hausordnungen an Bahnhöfen zu beachten. In manchen Ländern verfügen Bahnhöfe zudem über ähnliche Gepäckkontrollen wie am Flughafen. Auch dort sollten Sie Ihre Bescheinigung für das Mitführen von Cannabisarzneimitteln bereithalten.

Cannabis im Auto

In Deutschland dürfen Cannabis Patienten eigenverantwortlich Auto fahren, auch wenn sie den zulässigen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreiten. Allerdings muss ihre Fahrtüchtigkeit dabei gewährleistet bleiben.[5] Außerhalb von Deutschland gelten meist strengere Bestimmungen. Sollte die Rechtslage im Reiseland diesbezüglich unklar sein, ist Cannabis Patienten vom Autofahren abzuraten. Das gilt auch dann, wenn die Einnahme des Arzneimittels schon länger zurückliegt.

Bescheinigung zum Führen eines Fahrzeugs

Gemäß der Gesetzesänderung von 2017 dürfen Patient:innen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie durch die Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Gerne stellen wir Ihnen die passende Bescheinigung aus. Gültigkeit: 3 Monate

Drohende Strafen

Das widerrechtliche Einführen von medizinischem Cannabis kann besonders außerhalb des Schengener Abkommens zu schweren Strafen führen, die von einer Konfiszierung der Präparate, über Geldbußen und die Ausweisung aus dem Land, bis hin zu langen Haftstrafen reichen.

 

Zusammenfassung

Während das Verreisen als Cannabis Patient innerhalb von Deutschland fast ohne Einschränkungen möglich ist, bleibt bei Auslandsreisen Vorsicht geboten. Mit beglaubigten Genehmigungen und Kooperationsbereitschaft gegenüber den lokalen Behörden sind Reisen in Staaten des Schengen-Raums zwar meist ohne größere Komplikationen möglich. Außerhalb des Schengen-Raums gelten jedoch für jedes Reiseland individuelle Bedingungen. Daher ist es dringend erforderlich, sich im Vorhinein über die gesetzlichen Bestimmungen des Zielortes zu erkundigen. Das Auswärtige Amt oder die diplomatische Vertretung der betreffenden Länder stellen Ihnen diesbezüglich weitere Informationen zur Verfügung.

Cannabis Patient werden

Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel mit vielfältigen Anwendungsgebieten. Da es sich bei medizinischem Cannabis um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, um es in der Apotheke kaufen zu dürfen.

Wenn Sie eine Cannabistherapie erwägen, erhalten Sie fachkundige Beratung durch die Kooperationsärzte bei nowomed. Registrieren Sie sich dazu kostenlos und füllen Sie unseren Anamnesebogen aus. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, ein Erstgespräch mit einem Kooperationsarzt zu buchen. Im Verlauf dieses Gesprächs prüfen die Ärzte Ihre Eignung für die Cannabistherapie, entwickeln einen Therapieplan und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Sollte sich eine Cannabistherapie für Sie als medizinisch sinnvoll erweisen, erhalten Sie außerdem ein Cannabis Rezept.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Cannabis Patient Auto fahren?

In Deutschland ist es Cannabis Patienten erlaubt, Auto zu fahren. Dies dürfen sie selbst dann, wenn sie den für Freizeitkonsument:innen geltenden Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreiten. Allerdings müssen Patient:innen eigenverantwortlich ihre Fahrtüchtigkeit sicherstellen. Im Ausland gelten diesbezüglich unterschiedliche, eher strengere Gesetze. Im Zweifelsfall sollten Cannabis Patienten (zumindest als Fahrer:innen) von Autofahrten absehen.

Wie viel kostet die Schengen-Bescheinigung?

Die Ausstellung der Schengen-Bescheinigung ist bei nowomed für eine Gebühr von 35 € erhältlich.

Was passiert, wenn ich mein Rezept zuhause vergesse?

Bei einer Reise innerhalb Deutschlands sind Patient:innen nicht zum Mitführen eines Rezepts verpflichtet. Im Ausland könnte es hingegen zu Komplikationen mit den örtlichen Behörden führen, wenn weder eine Bescheinigung noch das Arztrezept den Patientenstatus belegen.

Wo darf ich als Patient Cannabis einnehmen?

In Deutschland gibt es keine restriktiven Bestimmungen für Patienten, die festlegen, wo genau Cannabispräparate eingenommen werden dürfen und wo nicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Einnahme nicht zur Schau stellend oder in unmittelbarer Nähe von Kindern stattfinden sollte. Darüber hinaus gelten Haus- und Bordordnungen. Auch an Bahnhöfen ist die Einnahme von Präparaten meist untersagt. Außerhalb von Deutschland, insbesondere in Ländern mit strengen Cannabisgesetzen, sollten Cannabis Patienten im öffentlichen Raum von der Einnahme ihrer Präparate absehen.

Welche Rechte habe ich als Cannabis Patient?

Cannabis Patienten haben in vielen Staaten ein Vorrecht auf das Mitführen und Einnehmen ihrer Arzneimittel. Außerhalb von Deutschland besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf eine medizinische Versorgung mit medizinischem Cannabis. Die gesetzlichen Bestimmungen sind je nach Reiseland in Erfahrung zu bringen. Oftmals sind zusätzliche Bescheinigungen erforderlich, um den Patientenstatus zu belegen.

Im deutschen Straßenverkehr unterliegen Patient:innen keinen Grenzwerten für im Körper befindliches THC. Darüber hinaus dürfen sie medizinisches Cannabis in der ärztlich verschriebenen Menge besitzen. Diese Menge darf die ansonsten für Cannabis geltenden Beschränkungen überschreiten.

  1. Deutscher Bundestag (2024). Nach langem Ringen: Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684

  1. Müller-Vahl, K. & Grotenhermen, F. (2017, Februrary 24). Medizinisches Cannabis. Die wichtigsten Änderungen. Deutsches Ärzteblatt, 114(8), 352-356.

https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=186476

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2024). Reisen mit Cannabisarzneimitteln.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2024). Reisen mit Betäubungsmitteln.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_artikel.html

  1. Brisant. (2024). Das gilt jetzt für Kiffer im Auto und auf dem Fahrrad.

https://www.brisant.de/gesundheit/drogen/cannabis-auto-112.html

  1. Bullens, L. (2024). En France, l’euphorie naissante pour le cannabis à usage médical. France 24.

https://www.france24.com/fr/france/20240401-en-france-l-euphorie-naissante-pour-le-cannabis-%C3%A0-usage-m%C3%A9dical

  1. Johnson, J. R. et al. (2010). Multicenter, Double-Blind-Randomized, Placebo-Controlled, Parallel-Group Study of the Efficacy, Safety and Tolerability of THC:CBD Extract and THC Extract in Patients with Intractable Cancer-Related Pain. Journal of Pain and Symptom Management, 39(2), 167-179.

https://doi.org/10.1016/j.jpainsymman.2009.06.008

  1. Heim, T. (2024). Cannabis gegen Migräne? Erste randomisierte kontrollierte Studie mit positiven Ergebnissen. DNP, 25, 14-15.

https://doi.org/10.1007/s15202-024-6262-3

  1. Skelley, J. W. et al. (2020). Use of cannabidiol in anxiety and anxiety-related disorders. Journal of the American Pharmacists Association, 60(1), 253-261.

https://doi.org/10.1016/j.japh.2019.11.008

  1. Stith, S. et al. (2022). The Effectiveness of Common Cannabis Products for Treatment of Nausea. Journal of Clinical Gastroenterology, 56(4), 331-338.

https://doi.org/10.1097/MCG.0000000000001534

  1. Moltke, J. & Hondocha, C. (2021). Reasons for cannabidiol use: a cross-sectional study of CBD users, focusing on self-perceived stress, anxiety and sleep problems. Journal of Cannabis Research, 3(5).

https://doi.org/10.1186/s42238-021-00061-5

  1. Schwaller, F. (2024). Warum Cannabis Heißhunger auslöst. Deutsche Welle.

https://www.dw.com/de/warum-cannabis-hei%C3%9Fhunger-ausl%C3%B6st/a-68217729

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