Medizinisches Cannabis kann bei verschiedenen länger bestehenden Beschwerden als mögliche Therapieoption in Betracht gezogen werden. Ob diese Behandlungsform für Sie geeignet sein könnte, lässt sich im Rahmen einer kostenfreien Therapieanfrage unverbindlich prüfen. Voraussetzung für eine mögliche Behandlung ist, dass Sie sich aufgrund Ihrer Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung befunden haben. Dies ist insbesondere deshalb relevant, da im Rahmen einer telemedizinischen Betreuung nicht alle diagnostischen Maßnahmen durchgeführt werden können. Die endgültige Entscheidung über eine Therapie wird stets von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt nach einem ausführlichen Erstgespräch getroffen. Dabei werden vorhandene Befunde, bisherige Behandlungsansätze sowie Ihre individuelle Krankengeschichte berücksichtigt.
In bestimmten Fällen, etwa bei schweren psychiatrischen Vorerkrankungen oder während Schwangerschaft und Stillzeit, kann eine Behandlung mit medizinischem Cannabis ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich sein. Die abschließende Beurteilung erfolgt stets durch den behandelnden Arzt.
Sie füllen zunächst einen kleinen Fragebogen aus und stellen somit eine kostenfreie Therapieanfrage. Dafür müssen Sie sich bei uns registrieren. Ihre Angaben werden vorab geprüft, um festzustellen, ob grundsätzlich eine telemedizinische Behandlung infrage kommt. Anschließend können Sie einen Termin für eine ärztliche Sprechstunde mit einem unserer kooperierenden Ärzte vereinbaren. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem Termin an unserem Standort in Düsseldorf oder einer Online-Videosprechstunde. Im Rahmen dieses Erstgesprächs kann nach Ermessen des Arztes ein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt und direkt digital an Ihre Wunsch-Apotheke übermittelt werden.
Sie können bei uns bequem mit Visacard, Mastercard, Apple Pay, Google Pay oder per Banküberweisung bezahlen. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Zahlung haben, melden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch – wir unterstützen Sie gerne!
Um Ihren Termin abzusagen oder zu verschieben, melden Sie sich einfach per E-Mail unter support@nowomed.de oder telefonisch bei uns.
Nach dem Termin übermittelt Ihr behandelnder Arzt das Rezept digital an eine Apotheke Ihrer Wahl. Die weitere Abwicklung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Apotheke. Je nach Apotheke kann es sinnvoll sein, vorab ein Benutzerkonto anzulegen, um die Kommunikation und Bestellabwicklung zu erleichtern. Ob das verordnete Cannabis per Versand zu Ihnen nach Hause geliefert wird oder zur Abholung bereitsteht sowie welche Zahlungsarten angeboten werden, klären Sie bitte direkt mit der jeweiligen Apotheke, da die Abläufe je nach Apotheke unterschiedlich sind.
Sie können Ihr Cannabis Rezept grundsätzlich bei jeder Apotheke in Deutschland einreichen. Allerdings kommt es auch darauf an, ob die Apotheke das Ihnen verschriebene Cannabis vorrätig hat. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine auf Cannabis spezialisierte Versandapotheke zu nutzen. Diese schickt Ihnen das Präparat direkt nach Hause.
Da es sich um eine privatärztliche Leistung handelt, müssen die Kosten in der Regel selbst getragen werden. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung unter Umständen. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse und stehen Ihnen bei Fragen hierzu zur Seite.
Es gibt keine festgelegte Höchstmenge. Die verschriebene Menge wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt und richtet sich nach Ihrer individuellen medizinischen Indikation und dem therapeutischen Bedarf.
Nach der Eindosierungsphase, in der Regel nach Ihrem zweiten Termin, können Sie Folgerezepte ohne erneute Sprechstunde beantragen. Die Freigabe erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Behandlungsfortschritts. Folgerezepte können innerhalb von 90 Tagen nach dem entsprechenden Termin direkt über das Dashboard Ihres Accounts angefragt werden. Nach Ablauf der 90 Tage ist in der Regel ein neuer Termin erforderlich, um den Behandlungsverlauf gemeinsam mit Ihrem Arzt zu besprechen.
Es ist möglich, ein Wunschpräparat mit ähnlichem THC-Gehalt und Wirkspektrum bei der Beantragung anzugeben.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass die aktuelle Dosierung oder der Wirkstoffgehalt nicht ausreicht, um Ihre Beschwerden zu lindern, können Sie jederzeit einen Termin mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt vereinbaren, um mögliche Anpassungen zu besprechen. Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter support@nowomed.de oder telefonisch anfragen. Wenn Sie eine geringere Menge oder einen niedrigeren Wirkstoffgehalt wünschen, können Sie dies problemlos im Kommentarfeld des Folgerezeptantrags angeben oder das Anliegen im nächsten Termin ansprechen.
Die Mitnahme Ihrer Medikation auf Reisen innerhalb des Schengenraums ist erlaubt; Sie benötigen jedoch eine spezielle Reisebescheinigung, die der verschreibende Arzt ausstellen kann. Das Dokument können Sie in Ihrem Account unter dem Menüpunkt „Bescheinigungen“ bestellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bescheinigung im Original vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Lesen Sie sich die Hinweise dazu unbedingt aufmerksam durch, bevor Sie das Dokument bestellen. Der Schengen-Raum umfasst aktuell 27 europäische Länder, in denen die Reisefreiheit ohne systematische Grenzkontrollen gilt. Dazu gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Schweiz Bei Reisen außerhalb des Schengenraums sind die gesetzliche
Bitte melden Sie sich zeitnah bei uns, damit wir das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen und Sie entsprechend unterstützen können.
Wir versuchen alle Ihre Fragen zu beantworten. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht mit Ihrem Anliegen über das kostenfreie Kontaktformular.


