Dokumente
Patientenausweis
Ein persönlicher Ausweis kann hilfreich sein, um sich in bestimmten Alltagssituationen als therapiebegleitete Person zu identifizieren. Er enthält grundlegende Angaben und dient der Orientierung für Dritte, z. B. im medizinischen Umfeld. Gültigkeit: 1 Jahr.
15€
Schengen-Bescheinigung
Für Aufenthalte oder Reisen innerhalb der Schengen-Staaten kann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese basiert auf einem standardisierten Formular und wird auf Wunsch zur Vorlage bei offiziellen Stellen vorbereitet. Eine Beglaubigung durch das zuständige Amt ist ggf. erforderlich.
35€
Ärztliches Attest
Auf Anfrage erstellen wir ärztliche Bescheinigungen für verschiedene Anwendungsbereiche, z. B. für Arbeitgeber, Versicherungen oder andere Institutionen. Die Inhalte werden individuell angepasst und enthalten nur die notwendigen Informationen.
19€
Bescheinigung zum Führen eines Fahrzeugs
Gemäß geltender Regelungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich sein. Wir stellen eine befristete Bescheinigung aus, die eine medizinische Einschätzung dokumentiert. Gültigkeit: 3 Monate.
19€
1Die Therapieentscheidung wird durch kooperierende Ärzte im Erstgespräch getroffen. Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzungen sind die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bewährt haben) sowie die Feststellung, dass – abhängig vom Krankheitsbild – kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass der behandelnde Arzt in jedem Einzelfall selbst prüft und entscheidet, ob eine Fernbehandlung möglich ist. Eine Fernbehandlung kann insbesondere dann nicht durchgeführt werden, wenn ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist, dies ärztlich nicht vertretbar ist und/oder die erforderliche ärztliche Sorgfalt nicht gewahrt werden kann.
Ein persönliches Gespräch mit dem Arzt ist jederzeit buchbar und kann ggf. auch vorzuziehen sein.
2Bei notwendigen weiteren medizinischen Leistungen (z. B. Medikationspläne, Atteste, Bescheinigungen, Rezeptversand) und erheblich erhöhtem zeitlichem Beratungsaufwand kann sich der Preis abhängig vom Arzt noch erhöhen.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Etwaige Kostenübernahmen sind im Vorfeld mit der jeweiligen Versicherung zu klären.