Cannabis Legalisierung und Autofahren

Cannabis am Steuer erlaubt nach Legalisierung?

Die Cannabis-Legalisierung ist zum 1. April 2024 beschlossen. Dadurch ändern sich sowohl betäubungsmittelrechtliche als auch strafrechtliche Vorgaben für den Umgang mit der bisher nur als streng kontrolliertes Arzneimittel in Deutschland zugelassenen Pflanze und deren Extrakte. Ist durch die Cannabis-Legalisierung Autofahren nach Einnahme erlaubt? Darf man nun ähnlich wie bei gemäßigtem Alkoholkonsum mit Cannabis Autofahren? Hier finden Sie alle aktuellen Informationen.

Cannabis-Legalisierung: Autofahren mit Cannabis jetzt erlaubt?

Wie verhält es sich nun mit Cannabis am Steuer? Trotz Legalisierung kann der Gebrauch von Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Bisher ist es laut Straßenverkehrsgesetzes verboten, unter Cannabiseinfluss autozufahren. Die Gesetzesänderung zur Legalisierung, die nun im April in Kraft tritt, zieht somit weitere Änderungen mit sich, die derzeit noch diskutiert und umgesetzt werden müssen.

Autofahren mit Cannabis – Bisher gilt folgendes:

Autofahren, nach dem man Cannabis eingenommen oder inhaliert hat, ist laut §24a des Straßenverkehrsgesetzes verboten. Cannabis ist in der Anlage zu dem Gesetz sogar speziell erwähnt. Bisher gibt es keinen klar definierten Grenzwert, sondern orientiert sich an der Nachweisgrenze für das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) von einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blutserum (1 ng/ml). Beim Überschreiten dieses Wertes, wie er in regelmäßigen Rechtsprechungen erscheint, begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit.

Cannabis am Steuer: Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis droht

Fährt man jedoch Auto unter dem Einfluss von Cannabis und gerät in eine Verkehrskontrolle, begeht man nach heutigem Stand der Gesetze eine Ordnungswidrigkeit, die sowohl mit einer Geldstrafe, als auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden kann.

Bei Entzug der Fahrerlaubnis droht eine sogenannte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) seitens der Fahrerlaubnisbehörde, in der die betroffenen Personen unter anderem nachweisen müssen, dass sie keine Dauerkonsumenten sind.

 

Kritiker argumentieren, dass die Auswirkungen von THC auf die Fahrfähigkeit stark von der individuellen Toleranz und dem Einahmeverhalten abhängen, was bedeutet, dass nicht jeder Fahrer, der den Grenzwert überschreitet, zwangsläufig unfähig ist, sicher Auto zu fahren.

Ausnahmen für Patienten mit medizinischen Cannabis:

Patienten, die eine entsprechende Cannabis-Verschreibung besitzen, dürfen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin Autofahren, sofern ihre Fahrfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dieser Umstand spiegelt sich auch in einem Einzelfallsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2019 wider (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2019, Aktenzeichen 6 K 4574/18), welches bestätigt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht automatisch bei der Nutzung von verschreibungspflichtigem Cannabis erfolgen muss.

Sollte ein Cannabispatient dennoch durch medikamentenbedingte Beeinträchtigungen beim Fahren auffällig werden, riskiert auch dieser strafrechtliche Konsequenzen sowie den möglichen Verlust der Fahrerlaubnis.

Cannabis am Steuer Patienten

Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug werden diverse Kriterien zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit herangezogen. Wichtig sind hierbei die zuverlässige Medikamenteneinnahme, die Einhaltung ärztlicher Anweisungen, der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medikament, das Fehlen von Leistungseinbußen und die Abwesenheit von durch die Grundkrankheit bedingten Risiken im Straßenverkehr.

Tipp: Zur Vermeidung von Problemen bei Verkehrskontrollen ist es ratsam, dass Patienten, die Cannabis als Medikament erhalten, stets einen Nachweis ihrer Therapie bei sich führen, sei es in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Kopie des aktuellen Cannabis-Rezepts.

Cannabis am Steuer: Sicherheit geht vor

Zusätzlich sollten Cannabis-Patienten regelmäßig Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt halten, um eventuelle Änderungen der Therapie zu besprechen und gegebenenfalls auch die Fahrtüchtigkeit bei Aufdosierungen erneut überprüfen zu lassen.

Die Einnahme von Cannabis sollte in jedem Fall verantwortungsbewusst und unter Beachtung aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgen. Dies beinhaltet auch, dass keine zusätzlichen psychoaktiven Substanzen gleichzeitig eingenommen werden sollten, da diese die Wirkung von Cannabis verstärken können.

Der Freizeitgebrauch von Cannabis, die die Legalisierung in Zukunft ermöglicht, ist auch ein Appell an die Eigenverantwortlichkeit. Freizeitkonsumenten sollten sich im Klaren über die durch Cannabis mögliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und Reaktionsfähigkeit sein. Ähnlich wie bei Alkohol sollte das Auto am Tag des Cannabiskonsums besser stehen bleiben, um Verkehrsrisiken sowohl für sich selbst als auch für andere zu vermeiden.

Aktuelle Rechtslage nach Cannabis-Legalisierung: Autofahren möglich?

Auch wenn sich die Regeln für den Besitz und die Einnahme von Cannabis durch die Legalisierung gelockert haben, kann Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

  • Das Bundesverkehrsministerium will den entsprechenden Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung nachbessern, damit ähnlich wie bei Alkohol klare Grenzwerte für Cannabis gelten.
  • Die Festlegung dieser Grenzwerte soll auf Basis von wissenschaftlichen Grundlagen im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erfolgen.
  • Am 28.03.2024 hat diese unabhängige Expertengruppe eine erste Empfehlung für einen THC-Grenzwert ausgesprochen.

Empfehlung eines neuen THC-Grenzwertes

cannabis legalisierung autofahren grenzwert

Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlichte Pressemeldung spricht die Empfehlung eines THC-Grenzwertes von 3,5 ng/ml im Blutserum aus.

 

Einschätzung und Begründung der Expertengruppe für den neuen Grenzwert:

  • eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Erreichen dieses Wertes nicht fernliegend
  • gleichzeitig ist der Wert jedoch niedrig genug, dass er unter der Schwelle für ein allgemeines Unfallrisiko liegt
  • konservativer Ansatz (Risiko vergleichbar mit der Alkoholgrenze von 0,2 Promille)

Weiterhin begründet die Gruppe den Wert mit der längeren Verweildauer und Nachweisbarkeit von Cannabis im Blut. Die Wahl des Grenzwertes von 3,5 mg/ml im Vergleich zur bisher oft zur Anwendung gekommenen Nachweisgrenze von 1 ng/ml, soll sicherstellen, dass Sanktionen nur bei Personen greifen, bei denen das Führen eines Fahrzeuges in unmittelbarem zeitlichen Bezug mit der vorherigen Einnahme von Cannabis steht.

Autofahren mit Cannabis - Wie geht es nun weiter?

Bis zur Gesetzesänderung und Übernahme der neuen Grenzwert-Empfehlung gelten die aktuellen Regelungen. Das Inhalieren, Rauchen oder Einnehmen von THC-haltigen Cannabisprodukten sollte man also in jedem Fall vor und beim Autofahren vermeiden. Aktuell gilt also noch die Nachweisgrenze von 1ng/ml. Diese überschreitet man nicht nur wenn man kurz vor dem Autofahren Cannabis konsumiert, sondern auch bei regelmäßigem Konsum, da sich die Substanz im Körper ansammelt und auch mehrere Wochen nachweisbar bleibt.

Weiterhin gilt wie auch beim Alkoholkonsum als Faustregel, dass man das Auto stehen lässt. Patienten, die sich in einer dauerhaften medizinischen Cannabis-Behandlung befinden, sollten Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten und ihre Fahrtüchtigkeit entsprechend überprüfen.

Cannabis-Legalisierung: Autofahren | Quellen:

Diesen Beitrag teilen