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Mit medizinischem Cannabis über Weihnachten verreisen: Das Wichtigste in Kürze

Mit den Weihnachtsfeiertagen beginnt für viele Menschen eine besonders fordernde Zeit: Familienbesuche und Urlaubsreisen stehen an. Für Patient:innen mit medizinischem Cannabis wirft das oft ganz konkrete Fragen auf – insbesondere, wie die eigene Medikation unterwegs rechtssicher mitgeführt werden kann. Dieser kurze Leitfaden zeigt, worauf Sie achten sollten, um Ihre Therapie auch auf Reisen fortzusetzen und die Feiertage möglichst sorgenfrei zu genießen.

Warum die Feiertage besonders sind

Das erhöhte Reiseaufkommen zur Weihnachtszeit führt vielerorts auch zu einer größeren Anzahl an Personenkontrollen – insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen und Landesgrenzen. Für Patient:innen kann das zusätzliche Unsicherheit bedeuten – vor allem, wenn Medikamente mitgeführt werden müssen.

Mit einer frühzeitigen und sorgfältigen Vorbereitung lassen sich diese Herausforderungen jedoch gut abfedern. Wer seine Medikation korrekt transportiert, die erforderlichen Nachweise dabeihat und mögliche Besonderheiten der Reise berücksichtigt, schützt sich vor Stress und stellt sicher, dass die Therapie ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.

Wie viel Cannabis darf ich mitnehmen?

Sie dürfen so viel Cannabis mit sich führen, wie Ihnen ärztlich verschrieben wurde. Um jedoch gar nicht erst in Erklärungsnöte zu geraten, empfiehlt es sich, die mitgeführte Menge auf höchstens 25 Gramm zu beschränken.1 Generell ist es sinnvoll, auf eine nachvollziehbare Menge zu achten, die keine Zweifel darüber aufkommen lässt, dass das mitgeführte Cannabis dem Eigenbedarf dient.

Verzichten Sie zudem auf lose Umfüllungen oder nicht-gekennzeichnete Behälter. Diese führen häufig zu Rückfragen und können den Ablauf unnötig verzögern. In der Originalverpackung mit vollständiger Kennzeichnung ist Ihre Medikation eindeutig als ärztlich verordnetes Arzneimittel erkennbar.

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Was brauche ich zum Reisen?

Damit Sie unterwegs gut vorbereitet sind, empfiehlt es sich, vor der Abreise eine kleine Checkliste durchzugehen. So können Sie im Fall von Kontrollen schnell und eindeutig nachweisen, dass es sich um eine ärztlich begleitete Therapie handelt:

  • Ärztliche Verordnung – idealerweise als Ausdruck und zusätzlich digital auf dem Smartphone.
  • Originalverpackung mit vollständigem Etikett, auf dem der Name des Präparats, Herkunft und Menge klar erkennbar sind.
  • Bei Auslandsreisen: Prüfen Sie frühzeitig, ob für das Ziel- oder Transitland zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gibt es beispielsweise eine offizielle Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln, die Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt beantragen können. Das entsprechende Formular kann vorab heruntergeladen und anschließend ärztlich ausgefüllt und werden: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html

Beachten Sie, dass manche nicht-europäischen Länder (besonders in Asien) die Einfuhr von Cannabis nur unter strengen Auflagen zulassen oder grundsätzlich untersagen. Bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder können nähere Informationen angefragt werden.2

Cannabis in Flugzeug, Bahn und Auto mitführen

Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel hilft eine ruhige und strukturierte Vorbereitung, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Flugzeug

Führen Sie Ihre Medikation sowie alle relevanten Unterlagen immer im Handgepäck mit. Gerade während der Weihnachtszeit sollten Sie zusätzliche Zeit für Sicherheitskontrollen einplanen, da es häufiger zu Rückfragen kommen kann.
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Bahn und Auto

Bewahren Sie Medikation und Dokumente griffbereit auf, insbesondere bei internationalen Verbindungen. 

Im Ausland sollten Sie das Autofahren als Cannabispatient vermeiden. 

In Deutschland sind Cannabispatienten hingegen von den im Straßenverkehr geltenden THC-Grenzwerten ausgenommen, solange sie dabei ihre Fahrtüchtigkeit aufrechtherhalten.3
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Bleiben Sie im Gespräch mit Kontrollstellen sachlich, ruhig und weisen Sie darauf hin, dass es sich bei Ihren Präparaten um eine ärztlich verordnete Medikation handelt.

Kann ich mein Rezept im Ausland in einer Apotheke einlösen?

Rezepte können innerhalb der Europäischen Union auch im Ausland eingelöst werden. Allerdings umgeht dies nicht die gesetzlichen Bestimmungen vor Ort. Ist der Zugang zu medizinischem Cannabis eingeschränkt oder verboten, wird auch ein deutsches Rezept nichts daran ändern. Ähnliches gilt für die Produktverfügbarkeit – möglicherweise sind bestimmte Sorten vor Ort nicht erhältlich.4

Sie sollten daher nicht damit planen, Ihr Rezept im Ausland einlösen zu können. Sichern Sie Ihre Therapie stattdessen vor Reiseantritt ab, indem Sie Ihren persönlichen Bedarf rechtzeitig organisieren und alle erforderlichen Unterlagen mitführen.

60-Sekunden-Abreise-Check für das Reisen mit Cannabis

  • Route geprüft: Verfügen alle Länder entlang Ihrer Reise über die erwarteten Einfuhrregelungen?
  • Dokumente gespeichert: Sind Rezept und (falls nötig) zusätzliche Bescheinigungen als PDF auf dem Handy hinterlegt?
  • Originalverpackung eingepackt: Befindet sich Ihre Medikation vollständig und eindeutig gekennzeichnet in der Originalverpackung?
  • Notfallplan bedacht: Haben Sie die Kontaktdaten Ihrer Praxis parat?

Medizinische Beratung und vollständige Unterlagen

Üblicherweise benötigen spezielle Dokumente für das Reisen mit Cannabis eine ärztliche Unterschrift. Wird Ihre Cannabistherapie von den mit nowomed kooperierenden Ärztinnen und Ärzten begleitet, finden Sie dort die entsprechende Unterstützung. Auch ärztliche Kontaktdaten können in Kontrollsituationen von Vorteil sein.

Wenn Sie eine Cannabistherapie bei den Partnern von nowomed erwägen, können Sie sich kostenfrei registrieren. Füllen Sie dazu unseren medizinischen Fragebogen aus. Diese Informationen dienen den behandelnden Ärzt:innen als Grundlage für eine fundierte Einschätzung Ihrer individuellen Situation. Im nächsten Schritt können Sie einen Termin für ein ärztliches Erstgespräch vereinbaren.

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Im Rahmen dieser Beratung wird gemeinsam besprochen, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für Ihre Beschwerden medizinisch sinnvoll ist. Kommt der behandelnde Arzt oder die Ärztin zu einer positiven Einschätzung, kann im Anschluss an das Gespräch eine entsprechende Verordnung ausgestellt werden.

Fazit

Mit medizinischem Cannabis zu reisen erfordert gerade über die Feiertage etwas Planung, lässt sich mit der richtigen Vorbereitung aber sicher und stressfrei umsetzen. Wer Menge, Verpackung und Unterlagen im Blick behält, kann seine Therapie auch unterwegs zuverlässig fortführen. Prüfen Sie bei Auslandsreisen jedoch unbedingt die geltenden Bestimmungen vor Ort. Wenn Sie bei den erforderlichen Formularen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die mit nowomed kooperierenden Ärztinnen und Ärzte beratend zur Seite – auch rund um die Feiertage.

Referenzen

  1. Deutscher Bundestag (2024). Nach langem Ringen: Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2024). Reisen mit Cannabisarzneimitteln.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html

  1. Schätzle, D. (2024). Cannabis am Steuer: Diese neuen Regeln gelten für Autofahrer. Augsburger Allgemeine.

https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/cannabis-autofahren-regeln-fuer-autofahrer-cannabis-patienten-fuehrerschein-id65763666.html

  1. Europäische Union (2025). Vorlage eines ärztlichen Rezepts in einem anderen EU-Land. Your Europe.

https://europa.eu/youreurope/citizens/health/prescription-medicine-abroad/prescriptions/index_de.htm

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